AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen magiemitworten.de – Larissa Lang
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen etc. zwischen Larissa Lang, Zinster Weg 1, 95508 Kulmain, nachfolgend „Hypnotiseurin“ oder „Coachin“ genannt und dem Klienten (Verbraucher).
1.2 Für Coaching, Beratung, Tierkommunikation, Quantenarbeit, Mentalarbeit, Energiearbeit etc. und für Seminare gelten die gleichen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsschluss gelten für Anfragen über unser Portal https://magiemitworten.de per E-Mail LarissaLang@magiemitworten.de und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung sowie einer Tierkommunikation, Beratung, Quantenarbeit oder Energiearbeit als auch, eines Coachings etc. für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen der Hypnotiseurin dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg ist nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort ist Online (Zoom). Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund von Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die von der Hypnotiseurin angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann in Bar, bei Sitzungen vor Ort, ansonsten per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung sowie bei Zahlung per Überweisung wird die Vergütung vor dem Beginn der Hypnose- Mental- Energiesitzung etc. fällig.
4.3 Sollten mehrere Sitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens drei Tage vor der Sitzung fällig.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Sitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens drei Tage vor Termin der Sitzung diese absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen von der Hypnotiseurin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Vergütung für ein Seminar wird spätestens eine Woche vor Seminartermin fällig.
4.8 Gutscheine sind 2 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen danach.
§ 5 Haftung
5.1 Die Haftung der Hypnotiseurin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 6 Mitwirkung des Klienten
6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet der Hypnotiseurin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen der Hypnotiseurin folge leistet.
§7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Die Hypnotiseurin ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
7.2 Ferner ist die Hypnotiseurin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das nicht bestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
§ 8 Datenschutz
8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch die Hypnotiseurin. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll die Hypnotiseurin bzw. ihrer Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen. Hypnotiseurin im Sinne dieser Bestimmung ist Larissa Lang, Zinster Weg 1, 95508 Kulmain.
8.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von der Hypnotiseurin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Hypnotiseurin persönlich und ihrer Angestellten verarbeitet werden dürfen.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht und vernichtet.
8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt, mit Ausnahme der digitalen Verwaltung der Daten durch Apps oder Programme wie beispielsweise Thrpy oder auch eine Fallbesprechung im Rahmen einer Supervision mit Kollegen.
8.6 Die Klientendaten werden auf einem verschlüsselten Speichergerät und in Papierform in einem abgeschlossenen Schrank abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.
8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren. Weiterhin
8.8 Der Klient oder Seminarteilnehmer kann vor Beginn der Video- oder Audioaufzeichnung widersprechen. Einzelsitzungen werden dann nicht abgefilmt oder aufgenommen. Seminaraufnahmen werden im Nachhinein so bearbeitet, dass der Teilnehmer unerkenntlich gemacht wird.
§ 9 Dokumentation
9.1 Die Hypnotiseurin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen und/oder digital. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und Hypnotiseurs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten auf Wunsch Einsehbar und kann auf Wunsch abgebrochen werden oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- und Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
9.4 Sollte der Wunsch des Klienten geäußert werden, die Dokumentation abzubrechen oder gar nicht erst aufzunehmen, kann auch keine Sitzung oder ähnliches durchgeführt werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in der Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig wird Tirschenreuth vereinbart.